Vorteile Anwaltsinkasso

Welche Vorteile hat ein Anwaltsinkasso? Lesen Sie hier:

  1. Die Kosten eines Rechtsanwaltes sind erstattungsfähig: Nach Auffassung vieler Gerichte sind die Kosten für ein Inkassounternehmen nicht oder nicht in voller Höhe von dem Schuldner zu tragen. Wird ein Anwalt bereits außergerichtlich mit der Durchsetzung beauftragt, sind die hierdurch entstandenen Kosten in der Regel erstattungsfähig, wenn sich der Schuldner bei Beauftragung des Anwalts durch den Gläubiger in Verzug befunden hat.
  2. Bei einem Anwalt zahlen Sie nur für die Leistung Kosten, die Sie auch abrufen. Es gibt weder eine Grundgebühr noch eine Vertragsbindung. Die "Überwachung" einer eventuell abgeschlossenen Ratenzahlungsvereinbarung ist in den Rechtsanwaltsgebühren mit enthalten. Inkassounternehmen verlangen oftmals hierfür "zusätzliche Bearbeitungsgebühren". 
  3. Der Anwalt kann schon im Rahmen der außergerichtlichen Tätigkeit auf die Einwendungen des Schuldners effektiv reagieren. Inkassounternehmen "bedienen" sich hierzu häufig doch eines Rechtsanwalts.
  4. Der Rechtsanwalt vertritt Sie von der außergerichtlichen Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung, so dass die gesamte Tätigkeit aus "einer Hand" erfolgt. 
  5. Das Inkassounternehmen ist in der Regel darauf ausgelegt, eine Vielzahl von Fällen in gleicher Weise abzuwickeln (Massenverfahren). Der Rechtsanwalt prüft die rechtliche Durchsetzbarkeit des Anspruchs, schätzt Prozessrisiken ab und berät Sie bei allen im Zusammenhang mit der Beitreibung auftretenden rechtlichen Fragen.