Gebühren

Die Gebühren für die Rechtsanwälte richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ausschlaggebend für die Höhe der Gebühren ist vorrangig der Gegenstandswert der einzelnen Angelegenheit. Weit verbreitet sind auch Zeithonorare, bei welchem der Rechtsanwalt pro Arbeitsstunde (unter Berücksichtigung einer Taktung von 15 Minuten) eine vereinbarte Vergütung erhält. In engen Ausnahmefällen gestattet das Gesetz auch die Vereinbarung eines Erfolgshonorars.

Für ein erstes Beratungsgespräch bei Verbrauchern kann der Rechtsanwalt maximal 190,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer (zusammen also 226,10 EUR) verlangen.

Gern erkläre wir Ihnen beim ersten Besprechungstermin die genaue Zusammensetzung der zu erwartenden Gebühren. Möchten Sie sich im Vorfeld einen "Überblick" über die eventuell zu erwartenden Gebühren verschaffen? Dies können Sie unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de vornehmen. 

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bitten wir Sie, zum ersten Beratungsgespräch uns Ihre Versicherungsgesellschaft sowie die Versicherungsnummer mitzuteilen. Sie erleichtern damit den Schriftverkehr und die Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung.

Falls Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten aufzubringen, können Sie von der Möglichkeit der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe Gebrauch machen. Für ein außergerichtliches Verfahren können Sie Beratungshilfe über Ihr zuständiges Amtsgericht beantragen und erhalten dort einen sogenannten "Berechtigungsschein". Mit diesem Berechtigungsschein wenden Sie sich dann direkt an uns. Für ein gerichtliches Verfahren würden wir für Sie beim zuständigen Gericht Prozesskostenhilfe beantragen.