Miete

Die Wohnung als Lebensmittelpunkt eines jeden birgt häufig Streitpotential mit dem Vermieter. Zeigt sich ein Mietmangel (z.B. unzureichende Heizleistung, Schimmel, undichte Fenster, verschmutztes Treppenhaus, fehlendes Warmwasser, etc.), stellt sich häufig die Frage, wie und wann man richtig reagiert und sein Anliegen dem Vermieter aussagekräftig mitteilt, um Abhilfe zu erlangen. Auch Betriebskostenabrechnungen und Mieterhöhungen sind immer wieder Anlass von Streitigkeiten, vor allem, wenn die Betriebskostenabrechnung für den Mieter mit einer hohen Nachzahlung endet.

Der Vermieter selbst kann jedoch auch Probleme mit Mietern haben, die z.B. keine Miete zahlen oder den Hausfrieden in erheblicher Weise stören und deswegen gekündigt werden sollen. Auch Mieter, die die Mietsache vernachlässigen und sogar beschädigen, sind immer wieder ein Ärgernis von Vermietern. Schließlich ist der Vermieter auch daran interessiert, inhaltlich rechtsgültige Mietverträge mit den Mietern zu haben. 

Wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter in allen Rechtsstreitigkeiten, die das Mietverhältnis aufwirft. Ferner vertreten wir auch Wohnungseigentümer bzw. Hausverwaltungen in Streitigkeiten mit anderen Wohnungseigentümern. Hier gilt es insbesondere, die Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentumsgemeinschaft zu überprüfen und ggf. erforderliche rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

Herr Rechtsanwalt Rensch steht Ihnen als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht hierzu gern zur Verfügung.