Häusliche Gewalt

Wir beraten, vertreten und begleiten Sie bei Angriffen und bieten Ihnen umfassende juristische Hilfe, damit Sie sich und Ihre Familienangehörige (Kinder, Geschwister) schützen können und damit Gewalt bestraft wird. Schwerpunkt unserer Arbeit ist der Schutz vor Gewaltstraftaten (obgleich welcher Art und Weise) und Stalking. 

Was versteht man unter häuslicher Gewalt?

Man versteht hierunter Gewalttaten zwischen Menschen, die in einem Haushalt zusammen leben. Unter diesem Begriff fallen deshalb nicht immer nur Gewalt in "Beziehungen" an, sondern auch Gewalt gegenüber den Kindern.

Der Gewalt ein - kurzfristiges - Ende setzen!

Es ist vollkommen egal, ob Sie jahrelang der Gewalt "ausgesetzt" waren oder nicht - Sie müssen damit nicht leben! 

Wir werden für Sie einen entsprechenden Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) stellen, um Sie entsprechend durch das Gericht schützen zu können. Mit diesem Antrag wird konkludent ein Verweisungsantrag aus der - gemeinsamen - Wohnung gestellt. Außerdem kann ihn ein entsprechendes Verbot zur Kontaktaufnahme jeglicher Art ausgesprochen werden. Bei Zuwiderhandlungen gegen den erlassenden Beschluss bestehen entsprechende Ordnungs- und Zwangsmittel mithin bis zur Inhaftierung. Ein Verstoß gegen Schutzanordnungen nach dem § 1 Gewaltschutzgesetz (GewSchG) ist strafbar. Wir stellen für Sie einen entsprechenden Strafantrag, wenn gegen die Schutzanordnungen zuwidergehandelt wurde. Ein Verstoß gegen die Schutzanordnungen muß nachgewiesen werden, die Glaubhaftmachung reicht hierfür nicht aus. Die zuständige Polizei hat die Möglichkeit, gegenüber dem Gewalttäter eine Wohnungsverweisung bis zu 7 Tage auszusprechen, eine Gewahrsam durchzuführen und einen Platzverweis zu erteilen (vgl. §§ 21, 22 Sächsisches Polizeigesetz).